Allgemeine geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen RenderGorilla

§ 1 Geltungsbereich

(1)   Lieferungen und Leistungen aller Art, die von RenderGorilla (RenderGorilla by VisBricks-GmbH, Stockumer Str. 28, 58453 Witten) erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen RenderGorilla und seinen Kunden, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich mit einbezogen werden.

(2)   Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichenden Bedingungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RenderGorilla stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Allgemeine Informationen

(1)   Die allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren darüber, wie das Angebot von RenderGorilla genutzt werden kann und welche Regeln dafür gelten.

(2)   Wenn die Website von RenderGorilla besucht wird, gilt daneben die Datenschutzerklärung von RenderGorilla (https://rendergorilla.com/datenschutzbestimmungen/).

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1)   RenderGorilla bietet Unternehmen online erstellbare Videos fürs Marketing an. Dabei kann der Kunde das Video anhand von RenderGorilla bereitgestellten Vorlagen Schritt für Schritt selbst erstellen. Darüber hinaus übernimmt RenderGorilla optional die Schaltung der Videos als Werbeanzeigen bei Youtube und anderen sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder Instagram) und informiert den Kunden über die Auswertungen zu der jeweiligen Kampagne. Neben dem Erwerb einzelner Videos kann der Kunde daneben ein monatliches oder jährliches Abonnement über die angebotenen Inhalte abschließen. Die genauen Einzelheiten und Details zum Inhalt, Umfang und Ablauf können den jeweiligen Beschreibungen und Informationen auf der Website von RenderGorilla entnommen werden.

(2)   Die auf der Website enthaltenen Leistungsbeschreibungen über die Inhalte stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.

(3)   RenderGorilla bietet seinen Kunden optional eine individuelle Videoerstellung an, bei dem den Kunden von RenderGorilla selbst ein eigenes Video erstellt wird. Diese Videos werden nicht über die Webseite erstellt, sondern speziell von RenderGorilla im Auftrag des Kunden. Diese Option steht allen Kunden von RenderGorilla zur Verfügung, wobei die Preise einzeln und je nach Projektgröße gesondert vereinbart werden.

§ 4 Preise und Zahlungsmethoden

(1)   Es gelten die jeweils im Bestellprozess vereinbarten Preise mit dem Kunden. Je nach gebuchter Einzelbestellung eines Videos oder dem Abschluss eines Abonnements erfolgt die Abrechnung jährlich.

(2)   Die Preise hinsichtlich der individuellen Videoerstellung hängen vom jeweiligen Projektumfang ab und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart oder sind inklusive im vereinbarten Paket.

(3)   Sofern der Kunde auch die Schaltung der Werbeanzeigen bei Youtube oder anderen sozialen Netzwerken bestellt, ist in dem dafür vorgesehenen Preis bzw. in dem Werbebudget neben den Kosten der Youtube Ads auch die Vergütung der von RenderGorilla erbrachten Dienstleistung für die Schaltung der Werbeanzeige enthalten.

(4)   Die Bezahlung der einzelnen Videos und der Abonnements erfolgt für die gesamte Laufzeit über den Zahlungsdienstleister „Stripe“ oder durch die Einlösung von Guthaben. Soweit die Zahlung gegen Rechnungstellung angeboten wird, behält sich RenderGorilla im Einzelfall eine Bonitätsprüfung vor. Die Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar, wenn sie nicht direkt eingezogen werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RenderGorilla über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

(5)   Die einzelnen Videos und Abonnements können auch durch die Einlösung von Guthaben bezahlt werden. Dem Kunden ist es durch eine Einzahlung möglich, Guthaben in seinem Kundenkonto zu hinterlegen. Die Höhe des Guthabens entspricht dem in Euro eingezahltem Betrag. Der Umtausch bzw. die Rückgabe von erworbenem Guthaben ist ausgeschlossen.

§ 5 Vertragsabschluss und Abonnements

(1)   Mit der Präsentation der Leistungen durch RenderGorilla ist noch kein verbindliches Angebot durch RenderGorilla verbunden. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches RenderGorilla annehmen kann.

(2)   Der Kunde kann einen Kundenaccount erstellen und ein Abonnement zur Videoerstellung abschließen. Daneben ist es möglich, mit einem Gastzugang probehalber ein Video zu erstellen. Dieses Recht steht jedem Kunden nur einmal zu. Es ist nicht gestattet, unter Angabe unterschiedlicher Daten mehrere Videos zu erstellen. Für diesen Fall des Missbrauchs behält sich RenderGorilla das Recht auf Schadensersatz vor.

(3)   Das Jahresabonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde das Abonnement nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.

§ 6 Widerrufsrecht

(1)   Nur bei Verträgen mit gewerblichen Kunden gilt (nicht für Verbraucher gem. § 13 BGB): Ist ein Vertrag über den Erwerb eines einzelnen Videos oder Abonnements zustande gekommen, ist der Widerruf oder die Rückgabe des erworbenen Videos oder Abonnements ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt das in den Absätzen 2 ff. geregelte Widerrufsrecht.

(2)   Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit RenderGorilla binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde ­ RenderGorilla by VisBricks-GmbH, Stockumer Str. 28, 58453 Witten – mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(3)   Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat RenderGorilla alle Zahlungen, die RenderGorilla vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von RenderGorilla angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei RenderGorilla eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet RenderGorilla dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(4)   Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn RenderGorilla mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass RenderGorilla mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Kunde die Kenntnis davon bestätigt hat, dass dieser durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

§ 7 Zahlungsverzug

Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls RenderGorilla ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist RenderGorilla berechtigt, auch diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 8 Aufrechnung

Nur für gewerbliche Kunden gilt (nicht für Verbraucher gem. § 13 BGB): Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von RenderGorilla unbestritten sind.

§ 9 Nutzungsrechte

(1)   Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von RenderGorilla erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von RenderGorilla (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Kunden die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu.

(2)   Die Inhalte von RenderGorilla unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Von RenderGorilla gelieferte Videos, Bilder, Grafiken und/oder Texte stehen dem Kunden allein für die vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Als vereinbarter Zweck gilt die Einsetzung des erstellten Videos fürs Marketing. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch RenderGorilla gestattet. RenderGorilla behält sich alle daran in Betracht kommenden Rechte vor, sofern diese dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Dem Kunden wird insoweit allein das Recht an dem gesamten Video als Ganzes zugestanden.

(3)   Der Kunde ist insbesondere, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, nicht berechtigt, die Videos als auch sein Abonnement unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten. Der Kunde darf mit seinem Abonnement allein Videos für sein Unternehmen erstellen. Insoweit behält sich RenderGorilla das Recht auf Schadensersatz vor, wenn der Kunde eines Abonnements Videos für Dritte erstellt.

(4)   RenderGorilla ist bei gewerblichen Kunden berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken, beispielsweise auf der eigenen Webseite oder in Kundenpräsentationen, zu nutzen.

§ 10 Kündigung aus wichtigem Grund

(1)   Bei dem Abschluss von Abonnements und einem eingetretenen Zahlungsverzug ist RenderGorilla nach erfolgloser schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen. In diesem Fall hat RenderGorilla Anspruch auf Zahlung des Kundenentgelts bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.

(2)   Bei gewerblichen Kunden gilt: bei Verstößen gegen die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten Regelungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsrechte, ist RenderGorilla bei Kunden mit einem Abonnement auch ohne schriftliche Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

(1)   RenderGorilla gibt keine Zusicherungen oder Garantien ab, dass die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse durch die Nutzung der erstellten Videos oder der Schaltung der Werbeanzeigen bei Youtube eintreten. RenderGorilla schuldet insbesondere keine konkreten Erfolge oder andere vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse.

(2)   Alle von RenderGorilla angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von RenderGorilla ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet RenderGorilla bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. RenderGorilla hat insbesondere keinen Einfluss darauf, wann Werbevideos für eine Kampagne bei Youtube freigeschaltet werden. Dies kann nach den Nutzungsbedingungen von Youtube bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen, selbst wenn der Kunde eine frühere Lieferung auswählt. Wartet RenderGorilla auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Kunden oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen, seitens RenderGorilla unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. RenderGorilla teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

(3)   Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass unbefugte Dritte Einfluss auf die geschalteten Werbekampagnen bei Youtube nehmen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt

(4)   Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der durch ihn selbst in die Videos eingebrachten Inhalte bzw. etwaige Rechtsverletzungen gegenüber Dritten durch diese Inhalte selbst verantwortlich. Insbesondere übernimmt RenderGorilla keine Rechtmäßigkeitsprüfung vor Übertragung auf die Plattform Youtube.

§ 12 Rechtsnachfolge

RenderGorilla darf sämtliche Rechte und Pflichten aus ihren geschlossenen Verträgen auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Kunden erteilen bezüglich einer Vertragsübernahme bereits jetzt ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Kunden sind darüber innerhalb von 14 Tagen zu informieren.

§ 13 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber RenderGorilla verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in drei Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantieversprechen, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht bei zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Datenschutz und sonstige Bestimmungen

(1)   Im Rahmen der Vertragserfüllung seitens RenderGorilla kommt es zu einer Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden. Zu diesem Zweck wird mit Vertragsschluss die unter https://rendergorilla.com/ abrufbare Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen RenderGorilla und dem Kunden geschlossen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, vor Vertragsschluss eine hiervon abweichende Auftragsverarbeitungsvereinbarung vorzulegen, die sodann die datenschutzrechtliche Grundlage der personenbezogenen Datenverarbeitung darstellt, sofern diese den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt und von RenderGorilla angenommen wird.

(2)   RenderGorilla bemüht sich, die Plattform zur Videoerstellung ohne Störungen möglichst dauerhaft bereitzustellen. Dies ist technisch nicht immer möglich. Deshalb übernimmt RenderGorilla keine Gewähr für eine störungsfreie Bereitstellung oder eine bestimmte Verfügbarkeit der Videos auf Youtube und auch anderen Werbeplattformen. Es kann insbesondere vorkommen, dass der Zugang zu bestimmten Funktionen ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer eingeschränkt werden muss oder Youtube Videos erst nach einigen Tagen als Werbung akzeptiert. Außerdem besteht kein Anspruch darauf, dass einzelne Funktionen dauerhaft aufrechterhalten werden. RenderGorilla kann diese insbesondere jederzeit anpassen, ändern oder einstellen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)   Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Verträge von RenderGorilla, einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechte und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen. Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Essen ausschließlich zuständig.

(2)   RenderGorilla behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen ihrer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich ist.

(3)   Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden per E-Mail zugesandt. Wird innerhalb von sechs Wochen kein Widerspruch eingelegt, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines Widerspruchs gegen die Abänderung kann RenderGorilla dem Kunden die weitere Nutzung der von den Änderungen betroffenen Angebote verwehren.